ÖGWThema - page 19

zu den offenen Fragen selbst zu ermit-
teln. Aufschlussreichkanndas vorgeleg-
te Aktenverzeichnis sein. Nicht selten
finden sichdort Beweismittel vermerkt,
die dem Abgabepflichtigen im bishe-
rigen Verfahren nicht bekannt gege-
ben wurden. Diese können im Wege
der Akteneinsicht – grundsätzlich so-
wohl beim Finanzamt als auch beim
BFG– beschafft werden.
Zusammenfassung
Die neuen Vorschriften zur Vorlage ei-
ner Beschwerde sollen gewährleisten,
dassdasBFGalle relevantenUnterlagen
und Informationen bekommt, die für
eine rechtmäßige Entscheidung erfor-
derlich sind. Dazu muss die Abgaben-
behörde spätestens zum Zeitpunkt der
Vorlage klare Angaben zu den Beweis-
mitteln, dem festgestellten Sachverhalt
und der rechtlichen Würdigung ma-
chen, soferndies nicht schon inden an-
gefochtenen Bescheiden bzw. der BVE
geschehen ist. Eine genaue Auseinan-
dersetzungmit demVorlagebericht und
allenfalls eine Akteneinsicht sind daher
für eine erfolgreiche Beschwerdefüh-
rungunerlässlich.
n
DieneuenVor-
schriften einer
Beschwerde sollen
gewährleisten, dass
dasBFGalle rele-
vantenUnterlagen
und Informationen
bekommt, die für eine
rechtmäßigeEnt-
scheidung erforder-
lich sind.
D
er Kauf vonWohnbauanleihen ist für
jene Anleger sinnvoll, die bei einem
Gewinn vonmehr als EUR 30.000 keinen
Bedarf haben, inbegünstigteWirtschafts-
güter wie z.B. Kanzleiausstattung zu
investieren, jedoch trotzdem ihre Steuer-
bemessungsgrundlage reduzieren wol-
len. Den KMU und Freiberuflern steht bei
Gewinnenbiszu30.000Euroautomatisch
einGrundfreibetrag von 13%desGewin-
nes (maximal sind es 3.900 Euro) zu, der
automatisch von der Finanzbehörde be-
rücksichtigt wird. Übersteigt der Gewinn
30.000Euro, kannzusätzlich– imWertpa-
pierbereichbeimKauf vonWohnbauanlei-
hen–ein investitionsbedingterGewinnfrei-
betraggenutztwerden. JenachStaffelung
könnensomit biszuweiteren13% fürden
die 30.000 Euro übersteigenden Betrag
geltendgemachtwerden.
Da zu Jahresende der Absatz der
Wohnbauanleihen traditionell signifikant
steigt, hat die Raiffeisen Wohnbau-
bank AG eine für KMUs und Freiberufler
zugeschnittene variabel verzinsteAnleihe
emittiert. Grundsätzlich handelt es sich
bei Wohnbauanleihen um ein langfristi-
ges Veranlagungsprodukt. Damit die
Steuervorteile im gesamten Umfang lu-
kriert werden können, muss die Anleihe
aber zumindest 4Jahregehaltenwerden.
Werden dieWohnbauanleihen vor Ablauf
dieser Behaltefrist verkauft, kann eine
Nachversteuerungnur dannunterbleiben,
wenn im Jahr des Ausscheidens andere
begünstigteWirtschaftsgüter, die die Vor-
aussetzungen für den Freibetrag erfüllen,
angeschafftwerden (Ersatzbeschaffung).
Die aktuelle Anleihe der Raiffeisen
Wohnbaubank hat eine Laufzeit von
10,5 Jahren. Die variable Verzinsung er-
rechnet sichausdem6-Monats-EURIBOR
zuzüglich 0,10 %-Punkten mit einer Min-
destverzinsungvon0,50%p.a. undeinem
Maximalzinssatz von 2,50% p.a. Die Zin-
senwerdenhalbjährlichzueinem fixenTer-
minausbezahlt,erstmalsam13.Mai 2016.
Vor JahresendenochSteuervorteilenutzen
ZuJahresendestellt sich für vieleKlein- undMittelunternehmer undFreiberufler dieFrage,wiesie
ihrebetrieblichenErträgesteuerlichoptimierenkönnen.Der investitionsbedingteGewinnfreibetrag
bietet sichalsgeeignetes Instrument dafür an. ZurGeltend
machungkönnenentweder begünstigte
Wirtschaftsgüter angeschafft oderWohnbauanleihengekauftwerden.
4/2015
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