ÖGWThema - page 17

heit einer Stellungnahme zubieten. EinHinweis auf eine an-
dernfalls stattfindende Abfrage des Kontenregisters ist dabei
nichtnotwendig.DieStellungnahme ist inderFolge rechtlich
zuwürdigen.DieAbgabenbehördemacht die Stellungnahme
aktenkundig undmuss begründen, warum sie dennoch eine
Auskunft aus dem Kontenregister benötigt. Es müssen An-
haltspunkte für dieUnvollständigkeit oder Unrichtigkeit der
Angaben des Abgabenpflichtigen vorliegen. Eine Abfrage des
KontenregistersdurchdieBehördewird inderPraxis rechtlich
schwer verhindert werden können, es bleibt einzig und allein
dieMöglichkeit einerMaßnahmenbeschwerde.
Wurde eine Abfrage durch die Abgabenbehörde durchge-
führt, ist der Abgabenpflichtige zu verständigen (dies erfolgt
demGesetznach ausschließlich imNachhinein!).Das genaue
Prozedere der Datenübermittlung und der Abfragemöglich-
keitenwirddurchVerordnungnochpräzisiert.
Gänzlich losgelöst vomKontenregister ist die Kontenein-
schau, also die Einschau in die Kontostände und Kontobe-
wegungen – die inhaltlichen Daten einer Bankverbindung.
Unter welchen Bedingungen diese möglich ist und welcher
Rechtsschutz hier besteht, erfahren Sie in einer der nächsten
AusgabenderÖGWThema.
n
EineAbfragedes
Kontenregisters
durchdieBehörde
wird inder Praxis
rechtlich schwer
verhindert werden
können, esbleibt
dieMöglichkeit
einerMaßnahmen-
beschwerde.
Besonders interessant sindWohnbauanleihenauch für
SelbständigeundFreiberufler. Diesekönnendenüber den
investitionsbedingtenGewinnfreibetraghinausgehenden
Gewinnnur dann für begünstigteWertpapieranschaffungen
nutzen, wenn sie inWohnbauanleihen investieren.
DasKapital vonWohnbauanleihenwirdüberwiegend für die
Finanzierungdes gemeinnützigenWohnbaus genutzt.Mit der
Gewinnfreibetrags-Regelungwill dieBundesregierungden
Bau von leistbarenWohnungenunterstützenund gleichzeitig
dieRealwirtschaft zusätzlichankurbeln.
Die sWohnbaubankhat eineneueWohnbauanleihe imAnge-
bot, speziell geeignet für dieBedürfnisse vonSelbständigen,
diedenGewinnfreibetragnutzenwollen. DieAnleihe ist aber
auch für alleanderen Investoren interessant, dieGeldmit
attraktiver Verzinsung sozial sinnvoll veranlagenwollen.
Umgekehrt könnenSelbständigeundFreiberufler natürlich
auchalleanderenWohnbauanleihen zeichnen.
EineVeranlagung inWertpapierebirgt nebenChancenauch
Risiken. Unter anderem ist dasEmittentenrisikoder sWohn-
baubank zubeachten.
Nähere Informationen zuden sWohnbauanleihenerhalten
Sie in jeder ErsteBankundSparkasseoder unter
www.swohnbaubank.at
Service-Hotline: 050100 - 29900.
sWohnbauanleihespeziell für Freiberufler
DieNachfragenachkonservativenProduktenwieWohnbauanleihen ist gerade
inZeitenwirtschaftlicher Unsicherheit sehr hoch.
Wichtige rechtlicheHinweise:
AusschließlicheRechtsgrundlage für die genanntenFinanzprodukte sinddiebei der österreichischenFinanzmarktaufsicht (FMA) hinterlegtenEndgültigenBedingungen sowie
der Basisprospekt (nebst allfälliger Nachträge). Der Basisprospekt gemäß denBestimmungen der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2003/71/EG, der
VerordnungderEuropäischenKommission (EG)Nr.809/2004und§7Abs.4desKapitalmarktgesetzeswurdeerstelltundvonderösterreichischenFinanzmarktaufsicht (FMA)
gebilligt. Die vollständige Information (Basisprospekt, Endgültige Bedingungen, allfällige Nachträge) zu den Finanzprodukten liegt an der Geschäftsadresse der Emittentin,
Beatrixgasse27,1031WienwährendderüblichenGeschäftszeitenkostenlosauf.EineelektronischeFassungdesBasisprospekts ist ferneraufderWebsitedersWohnbaubank
AGwww.swohnbaubank.at abrufbar. ImZusammenhangmit demAngebot vonWertpapierender Emittentin sind lediglichdieAngaben imBasisprospekt (zusammenmit den
EndgültigenBedingungensowieallfälligenNachträgen) verbindlich.
© Frank Peters – istock
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