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3/2016
vorrangigeErstellung eines Status zuLi-
quidationswerten sprechen. Dabei darf
jedoch nicht übersehen werden, dass
neben stillen Reserven imAnlage- oder
Umlaufvermögen inderRegel auch stil-
leLastenberücksichtigtwerdenmüssen.
So werden im Bereich der Vorräte oder
der Betriebs- und Geschäftsausstattung
Vermögensgegenständeoftnichtumden
Buchwert verkauftwerdenkönnen. Stil-
le Lasten werden regelmäßig aber auch
im Bereich der Rückstellungen sowie
in denVerbindlichkeiten berücksichtigt
werdenmüssen. Sowerden imRahmen
einer Liquidation des Unternehmens in
vielen Fällen Mitarbeiteransprüche zu
befriedigen sein, die im Jahresabschluss
unter Going-Concern-Prämissen nicht
in voller Höhe berücksichtigt wurden.
Zu denken wäre dabei beispielsweise
an Abfertigungsverpflichtungen im
Rahmen der Abfertigung Alt, die im
Jahresabschluss inderRegel nur finanz-
mathematischoder versicherungsmathe-
matisch berechnet werden und vielfach
weit unter den fiktivenAnsprüchen am
Bewertungsstichtag berücksichtigt sind.
Dazu können Schadenersatzansprüche
aufgrund nicht vollständiger Erfüllung
vertraglicher Verpflichtungen, vorzei-
tiger Kündigung von Verträgen etc.
kommen, die die stillen Reserven oft-
malswieder egalisieren.
Fortbestehensprognose
Reicht das Aktivvermögen laut Status
nicht aus, um die Schulden zu decken,
liegt eine rechnerische Überschuldung
vor.Wie erwähnt führt diese jedochnur
dann auch zu einer insolvenzrechtlichen
Überschuldung und damit zumAnsatz
von Liquidationswerten im Jahresab-
schluss, wenn auch die Fortbestehens­
prognose negativ ausfällt.Der Leitfaden
Fortbestehensprognose 2016 verweist
auf die diesbezügliche Grundsatzent-
scheidung des OGH vom 3.12.1986,
1Ob655/86: „DieÜberschuldungsprü-
fung ist daher durch eine Fortbestehen-
sprognose zu ergänzen, in deren Rah-
menmitHilfe sorgfältigerAnalysen von
Verlustursachen, eines Finanzierungs-
plans sowie der Zukunftsaussichten der
Gesellschaft dieWahrscheinlichkeit der
künftigen Zahlungsunfähigkeit und
damit der Liquidation der Gesellschaft
zuprüfen ist.…DieAuswirkungen ge-
planter Sanierungsmaßnahmen sind in
dieseÜberlegungen einzubeziehen. Der
Überschuldungstatbestand ist daherwe-
sentlich einPrognosetatbestand, der auf
dieGefahr künftiger Illiquidität abstellt.
… Eine insolvenzrechtlich bedeutsame
Überschuldung liegt demnach nur vor,
wenndieFortbestehensprognoseungün-
stig,d.h.dieLiquidationoderZahlungs-
unfähigkeit wahrscheinlich und das…
nachLiquidationswerten zu bewertende
Vermögen zur Befriedigung der Gläu-
biger im Liquidationsfall unzureichend
ist. Konkursreife besteht demnach auch
bei rechnerischer Überschuldung, etwa
zufolge des weitgehenden Verlustes des
Eigenkapitals, nur dann, wenn sich eine
positive Fortbestehensprognose nicht er-
stellen lässt.“
KostenderFortbestehensprognose
undLiquidationsstatusalsoftmaliges
Hindernis
AufgrundderKosten, diemitErstellung
von Sachverständigengutachten verbun-
den sind, scheuenKlienten inder Praxis
aber vielfach vor der Aufstellung eines
Status zu Liquidationswerten zurück.
Dies gilt umso mehr für die Fortbeste-
hensprognose, da eine solche Prognose
nicht nur die einmalige Aufstellung
einer detaillierten Planungsrechnung
unter Berücksichtigung geplanter Sa-
nierungsmaßnahmen, sondern auch de-
ren regelmäßige Überprüfung auf ihre
Wirksamkeithin erfordert. InderPraxis
wird daher vielfach auf folgende Sanie-
rungsmaßnahmen zurückgegriffen:
ImRahmeneiner LiquidationdesUnterneh-
menswerden in vielenFällenMitarbeiteran-
sprüche zubefriedigen sein, die im Jahres-
abschlussunterGoing-Concern-Prämissen
nicht in vollerHöheberücksichtigt wurden.
GroßeFußstapfen:
Reicht dasAktiv-
vermögennicht
aus, umdieSchul-
denzudecken,
liegt eine rechne-
rischeÜberschul-
dungvor.
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