Betriebskosten iSv § 21 MRG
Ertragsteuerliche Behandlung
Wassergebühren, Kosten der Überprüfung der Wasserleitungen sowie der
Erhaltung der (hauseigenen) Wasserversorgung, Abwassergebühren, Kanal
benützungsgebühren
Sofort abzugsfähige Werbungskosten; sofort abzugsfähige Instandhaltungs
aufwendungen
Eichung, Wartung, Ablesung von Messvorrichtungen bei Vorliegen einer Verein-
barung gem. § 17 (1a) MRG
Sofort abzugsfähige Werbungskosten; sofort abzugsfähige Instandhaltungs
aufwendungen
Kosten Rauchfangkehrer auf Grund der Kehrordnung (nicht: Erhaltungsarbei-
ten, Kaminausschleifen, Anschaffung Kehrkästchen, Einmauern Putztürchen)
Kanalräumung (wohl auch: Beseitigung Verstopfung; nicht: Beseitigung von
Substanzschäden, Ausfräsen Rohrleitung)
Unratabfuhr (auch: Abfuhr herrenloses Gerümpel, Entfernung – sofern
einfach – von Verschmutzung oder Taubenkot)
Schädlingsbekämpfung (insb. Ratten, Mäuse, Schaben, Tauben; nicht:
Folgekosten von verursachten Schäden, Entfernung Schimmelbildung,
Ausgaben für Taubenabwehr, Taubennetz)
Sofort abzugsfähige Werbungskosten; sofort abzugsfähige Instandhaltungs
aufwendungen (z.B. Behebung Kanalverstopfung)
Kosten der Beleuchtung der allgemein zugänglichen Teile/des Hofraums und
des Durchgangs;
etwa Strom, Austausch Lampen (nicht: Reparaturen)
Sofort abzugsfähige Werbungskosten
Sofortabsetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter
Feuerversicherung
Sofort abzugsfähige Werbungskosten
Haftpflichtversicherung, Versicherung gegen Leitungswasserschaden
Sofort abzugsfähige Werbungskosten
Andere Versicherungen, sofern die Mehrheit der Hauptmieter zugestimmt hat
(z.B. Glasbruch, Sturmschaden)
Sofort abzugsfähige Werbungskosten.
Honorar Hausverwaltung
Fremdbetreuung: Sofort abzugsfähige Werbungskosten
Eigenverwaltung durch Vermieter: Nur die tatsächlich verausgabten und damit
verbundenen Aufwendungen sind als Werbungskosten abzugsfähig (nicht da-
her z.B. Kosten der eigenen Arbeitszeit, wohl aber z.B. Fahrtkosten, Büromateri-
al, Telefonkosten udgl.)
Kosten für die Hausbetreuung – sowohl Fremd- wie Eigenbetreuung; uzw.
betreffend Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung des Hauses/der Liegen-
schaft inkl. Materialien und Gerätschaften, wobei aber Anschaffungskosten für
teures technisches Gerät nicht zu den Betriebskosten, sondern zum Erhaltungs-
aufwand gem. § 3 MRG zählen (keine Betriebskosten daher hinsichtlich Traktor
für Schneeräumung, Rasenmäher)
Betriebskosten liegen aber auch hinsichtlich der Kosten für die – einfache –
Beseitigung von Dachlawinen vor
Entgelt Dienstnehmer für Hausbetreuung (inkl. Lohnnebenkosten): Sofort
abzugsfähige Werbungskosten
Entgelt Werkunternehmer für Hausbetreuung: Sofort abzugsfähige Werbungs-
kosten/allenfalls sofort abzugsfähiger Instandhaltungsaufwand (z.B. bei Repara-
turen)
Kosten Reinigungsmaterial: Sofort abzugsfähige Werbungskosten
Kosten Gerätschaften: Bis inkl. EUR 400,– sofort absetzbare geringwertige
Wirtschaftsgüter; darüber: Nur die Abschreibung stellt Werbungskosten dar
Eigenbetreuung: Nur die tatsächlich verausgabten und damit verbundenen Auf-
wendungen sind als Werbungskosten abzugsfähig (nicht daher z.B. Kosten der
eigenen Arbeitszeit oder fiktive Lohnnebenkosten, wohl aber z.B. Fahrtkosten)
Liegenschaftsbezogene öffentliche Abgaben, z.B. Grundsteuer,
Gehsteigabgaben
Sofort abzugsfähige Werbungskosten.
RZL Software
RZL Software GmbH
4911 Tumeltsham
Hannesgrub Nord 35
Die Komplett-Lösung für STB/BIBU/BH/PV
Der digitale Belegkreislauf
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oder direkt bei RZL telefonisch unter
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Papierbelege oder hat bereits
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Die Belege befinden sich in der
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hinzufügen ins RZL Kanzlei-
Informations-System (KIS)
Mit dem RZL KIS wird der digitale Klientenakt
Realität. KIS speichert und verwaltet nicht
nur Belege, Dokumente, E-Mails, uvam.,
sondern automatisiert auch verschiedenste
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von Buchungsvorschlägen
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Buchungsvorschläge in der
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den Steuerberater/Buchhalter
für den
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Hochladen der FIBU/EA-Daten und
Auswertungen (Journal, Saldenliste,
Konten, …) vom STB/BH ins Klienten-
portal für den jederzeitigen
Online-Abruf durch den Klienten
Automatische Synchronisation der
Belege ins Klientenportal für den Aufruf
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